Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Verordnung, die den Einsatz von künstlicher Intelligenz gesetzlich regelt und Systeme je nach Risikopotenzial in unterschiedliche Kategorien einteilt. Die Schweiz liegt zwar ausserhalb der EU, trotzdem greift die Verordnung direkt, sobald ein Zürcher Softwarehaus oder ein Berner KMU seine KI-gestützten Dienste auch in Deutschland, Frankreich oder Österreich anbietet. Massgeblich ist dabei nicht der Firmensitz, sondern der Markt, in dem die KI-Anwendung tatsächlich wirkt. Wer die Fristen bis Herbst 2026 kennt, kann teure Nachbesserungen vermeiden und die Umstellung geordnet planen.
EU AI Act: Grundlagen und Zeitplan der Verordnung
Die Verordnung teilt KI-Anwendungen in vier Risikostufen ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Anwendungen mit begrenztem Risiko und minimales Risiko. Social Scoring oder manipulative Systeme fallen unter das Verbot. KI in der Personalauswahl, im Gesundheitswesen oder in der Kreditvergabe gilt dagegen als Hochrisiko und unterliegt damit strengen Dokumentations- und Kontrollpflichten. Einen Überblick über den aktuellen Stand der künstlichen Intelligenz in der Schweiz liefert die Einordnung, welche Akteure und Regulierungsfragen hierzulande bereits relevant sind. Der Fahrplan der EU verläuft gestaffelt. Seit dem 1. August 2024 ist die Verordnung in Kraft, seit Februar 2025 gelten die Verbote, und seit August 2025 müssen Anbieter von General-Purpose-KI-Modellen wie grossen Sprachmodellen Transparenzpflichten erfüllen. Am 2. August 2026 folgt das grösste Paket: Hochrisiko-Pflichten, Marktüberwachung und die vollständige Konformitätsprüfung treten in Kraft.
Was der EU AI Act für Schweizer Unternehmen bedeutet
Die Verordnung wirkt extraterritorial: Sie gilt für jedes Unternehmen, dessen KI-System in der EU auf den Markt kommt oder dessen Ergebnisse dort genutzt werden – unabhängig vom Firmensitz. Betreibt eine Schweizer Firma also einen KI-Chatbot, der auch deutsche oder österreichische Kundinnen und Kunden bedient, muss sie die europäischen Vorgaben einhalten. Betroffen sind längst nicht nur grosse Konzerne. Auch der Umgang mit der Automatisierung von Geschäftsprozessen mit KI im eigenen Betrieb gehört jetzt auf den Prüfstand, denn viele Tools für Bewerbermanagement, Bonitätsprüfung oder Betrugserkennung fallen direkt in die Hochrisiko-Kategorie. Wer gegen verbotene Praktiken verstösst, riskiert bereits seit Februar 2025 Bussen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wobei der höhere Betrag angesetzt wird.
EU AI Act in der Praxis: Vorbereitung und Umsetzung
Für die Umsetzung lohnt sich ein dreistufiges Vorgehen:
- Ein Inventar aller im Betrieb genutzten KI-Systeme erstellen.
- Jedes System der passenden Risikostufe zuordnen.
- Für Hochrisiko-Anwendungen ein Risikomanagement samt menschlicher Kontrolle einrichten.
Besonders die Finanzbranche steht unter Beobachtung, weil Scoring-Modelle und Betrugsfilter fast immer als Hochrisiko gelten. Das Thema gewinnt auch für die breite Schweizer Fintech-Branche an Bedeutung, weil dort viele Prozesse auf automatisierten Entscheidungen beruhen. Ab dem 2. August 2026 drohen bei Verstössen gegen Hochrisiko-Pflichten Bussen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Unternehmen, die schon jetzt Verantwortlichkeiten festlegen und Dokumentationen aufbauen, starten im Herbst 2026 mit einem geprüften Prozess statt bei null.
FAQ
Was zählt als Hochrisiko-KI-System?
Dazu zählen unter anderem KI-Anwendungen in der Personalauswahl, im Bildungswesen, in der Kreditvergabe, bei der Strafverfolgung und in kritischer Infrastruktur. Massgebend ist stets, wie stark ein System die Rechte oder die Sicherheit von Personen beeinflussen kann.
Gilt der EU AI Act auch für KMU in der Schweiz?
Ja, sobald ein Schweizer KMU seine Software, App oder Dienstleistung in der EU anbietet oder Ergebnisse dort verwendet werden, gilt die Verordnung unabhängig von der Firmengrösse. Kleinere Betriebe profitieren teils von vereinfachten Nachweispflichten.
Welche Strafen drohen bei Verstössen?
Je nach Verstoss reichen die Bussen von 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wobei jeweils der höhere Betrag angesetzt wird.
Ab wann muss ich als Unternehmen handeln?
Am besten sofort: Die zentralen Pflichten für Hochrisiko-Systeme greifen ab 2. August 2026 vollständig, doch die Vorbereitung – Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation – braucht erfahrungsgemäss mehrere Monate Vorlauf.
Was Schweizer Unternehmen bis August 2026 tun sollten
Bis zum 2. August 2026 bleibt Unternehmen Zeit, ihre KI-Systeme zu ordnen, bevor die Hochrisiko-Pflichten vollständig greifen. Wer schon jetzt ein Inventar führt, eine verantwortliche Person benennt und die Zusammenarbeit mit einer auf Technologierecht spezialisierten Beratung klärt, muss kurz vor dem Stichtag nicht mehr nachrüsten. Gerade Betriebe mit vielen automatisierten Entscheidungen – etwa in der Personalauswahl, im Kreditgeschäft oder in der Betrugserkennung – sollten die Risikoeinstufung ihrer Systeme priorisieren, weil dort die strengsten Nachweispflichten gelten. Wer sich zunächst allgemein mit den Grundlagen der künstlichen Intelligenz vertraut machen möchte, findet dort den passenden Einstieg, bevor die eigenen Systeme im Detail geprüft werden.

