Absicherung im Alltag: was bleibt, wenn der Lohn ausfällt

Taschenrechner, Kontoauszüge und Notizblock auf einem Schreibtisch beim Durchrechnen des Haushaltsbudgets

Der Kontostand ist zwei Klicks entfernt, der Vorsorgeausweis der Pensionskasse liegt als PDF im Portal, und die Steuererklärung füllt sich halb von selbst aus. Eine Zahl fehlt in diesen Übersichten fast immer: wie viel Geld im Monat übrig bliebe, wenn die Arbeitskraft ausfällt. Sie ist unbequem, weil sie aus drei Systemen entsteht, die nichts voneinander wissen: der Invalidenversicherung als erster Säule, der Pensionskasse als zweiter und dem, was privat dazukommt. Jedes dieser Systeme rechnet nach eigenen Regeln, und keines liefert die Endsumme.

Erwerbsunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit

Die Schweizer Sozialversicherung kennt den Begriff Berufsunfähigkeit nicht. Zwei andere Begriffe entscheiden: Erwerbsunfähigkeit nach Art. 7 ATSG und Invalidität nach Art. 8 ATSG. Geprüft wird nicht, ob jemand den erlernten Beruf noch ausüben kann. Verglichen werden zwei Einkommen — was die betroffene Person mit dem Gesundheitsschaden noch zumutbar verdienen könnte, gemessen an dem, was sie ohne Beeinträchtigung verdienen würde (Art. 16 ATSG). Aus dieser Differenz entsteht der Invaliditätsgrad. Er richtet sich nach dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt, nicht nach dem bisherigen Arbeitsplatz.

In Deutschland ist die Prüfung zweigeteilt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nur Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt: Wer täglich sechs Stunden arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert, unter drei Stunden liegt volle Erwerbsminderung vor (§ 43 SGB VI). Den zuletzt ausgeübten Beruf schützt dort nur eine private Police, und welche Klauseln darüber entscheiden, arbeitet das deutsche Fachportal Berufsunfähigkeitsversicherung.de im Detail auf. Für Erwerbstätige in der Schweiz ist das ein Kontrastbild und kein Angebot, denn ein solcher Vertrag knüpft an deutsche Rechtsbegriffe an, die hier keine Entsprechung haben.

Wie viel die IV wirklich zahlt

Seit dem 1. Januar 2022 rechnet die Invalidenversicherung stufenlos ab. Ein Invaliditätsgrad von 40 Prozent ergibt ein Viertel einer ganzen Rente. Zwischen 50 und 69 Prozent entspricht der Rentenanteil dem Invaliditätsgrad, ab 70 Prozent wird die ganze Rente ausgerichtet (Art. 28b IVG). Unterhalb von 40 Prozent zahlt die erste Säule nichts. Dazwischen stehen feine Abstufungen im Gesetz: 45 Prozent ergeben 37,5 Prozent, 49 Prozent ergeben 47,5 Prozent einer ganzen Rente.

Stufenlose IV-Rente: Anteil nach InvaliditätsgradGrad 40 %25 % einer ganzen RenteGrad 45 %37,5 %Grad 49 %47,5 %Grad 60 %60 %Grad 70 %100 %Grundlage: Art. 28b IVG, in Kraft seit 1. Januar 2022digitalbrainstorming.ch

Wie hoch eine ganze Rente ausfällt, hängt an der Beitragsdauer und am massgebenden durchschnittlichen Einkommen. Bei vollständiger Beitragsdauer bewegt sie sich zwischen 1’260 und 2’520 Franken im Monat (Quelle: AHV/IV-Informationsstelle, Merkblatt 4.04, Stand 1.1.2025). Der reale Durchschnitt liegt in der unteren Hälfte dieser Spanne. Im Dezember 2024 zahlte die IV 227’300 Renten aus, und eine ganze Rente betrug im Mittel rund 1’711 Franken (Quelle: BSV, IV-Statistik 2024). Wer in einer Agglomeration Miete zahlt, erkennt daran schnell: Das ist eine Grundsicherung, kein Lohnersatz.

Zum Vergleich die deutsche Seite: Neu zugesprochene Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lagen 2024 im Schnitt bei 1.041 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Zahlen 2025). Beide Länder haben also dasselbe Problem, benennen es aber verschieden. Hinzu kommt der Faktor Zeit. Ein Rentenanspruch entsteht in der Schweiz frühestens sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV-Stelle (Art. 29 IVG), und bis dahin muss das Haushaltsbudget aus anderen Quellen getragen werden.

Die zweite Säule deckt nur einen Ausschnitt

Über der IV liegt die berufliche Vorsorge mit ihrer Invalidenrente. Gedeckt ist damit aber nur ein Ausschnitt des Lohns. Dem Obligatorium untersteht, wer bei einem Arbeitgeber mehr als 22’680 Franken im Jahr verdient, und versichert ist nicht der volle Lohn, sondern der koordinierte Lohn zwischen 26’460 und 90’720 Franken (Art. 8 BVG in Verbindung mit Art. 5 BVV 2, in Kraft seit 1. Januar 2025). Bei einem Salär von 130’000 Franken bleibt der Teil oberhalb der Obergrenze im Obligatorium also aussen vor.

Am deutlichsten trifft es kleine Pensen. Zwei Teilzeitstellen mit je 20’000 Franken ergeben zusammen ein solides Einkommen, aber pro Arbeitsverhältnis keine obligatorische Vorsorge. Ähnlich sieht es bei unregelmässigen Einsätzen oder befristeten Mandaten aus. Wer in solchen Konstellationen arbeitet, sollte den Vorsorgeausweis nicht nur ablegen, sondern lesen: Steht dort keine Invalidenrente, gibt es im Ernstfall auch keine. Aufschlussreich ist ein zweiter Blick auf die Höhe. Die Invalidenrente der zweiten Säule berechnet sich aus dem bis dahin angesparten Altersguthaben plus den Gutschriften, die bis zum Referenzalter noch angefallen wären. Junge Versicherte haben deshalb selbst dann eine tiefe Rente, wenn sie durchgehend versichert waren.

Was digitale Vorsorge-Übersichten zeigen und was nicht

Pensionskassen-Portale, E-Banking-Cockpits und Steuerapps sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Sie zeigen Guthaben, Einzahlungen in die Säule 3a und manchmal eine Hochrechnung auf das Referenzalter. Der Invaliditätsfall taucht in diesen Ansichten selten prominent auf, obwohl die Zahl auf jedem Vorsorgeausweis steht. Das liegt an der Logik der Werkzeuge: Sie rechnen Sparprozesse vor, keine Risikoszenarien.

Für die eigene Übersicht bedeutet das etwas Konkretes. Drei Dokumente gehören zusammen an einen Ort, digital oder auf Papier: der aktuelle Vorsorgeausweis mit der ausgewiesenen Invalidenrente, der letzte Lohnausweis und eine Notiz zu den monatlichen Fixkosten. Erst dieses Trio macht die Lücke sichtbar. Die Beträge der beruflichen Vorsorge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind auch 2026 unverändert; die IV-Renten werden nur alle zwei Jahre angepasst, weshalb der Stand vom 1. Januar 2025 weiterhin massgebend ist. Wer die Unterlagen einmal sortiert hat, muss die Rechnung später bloss noch nachführen.

Die eigene Lücke in vier Schritten berechnen

Für die Rechnung braucht niemand eine Software, sondern vier Zahlen. Erstens den heutigen Bruttojahreslohn. Zweitens den Rentenanteil, der bei einem angenommenen Invaliditätsgrad übrig bliebe. Drittens die Invalidenrente der Pensionskasse laut Vorsorgeausweis. Viertens die Differenz zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und der Summe aus beidem.

Die eigene Einkommenslücke in vier Schritten1. JahreslohnBruttolohn heuteals Referenzwert2. IV-AnteilRentenanteil lautInvaliditätsgrad3. BVG-RenteBetrag aus demVorsorgeausweis4. DifferenzLücke pro Monatin Frankendigitalbrainstorming.ch

Zwei Details verzerren das Ergebnis, wenn man sie übergeht. Die IV-Rente hängt an der Beitragsdauer, und fehlende Beitragsjahre kürzen sie in der Regel um mindestens einen Vierundvierzigstel. Ausserdem ist der Wert der Pensionskasse nur so gut wie das Datum darauf: Nach einem Stellenwechsel oder einer Pensumsänderung stimmen die alten Angaben nicht mehr. Wer solche Unterlagen digital sammelt, sollte sie so behandeln wie Bankdaten, und die Hinweise aus dem Beitrag zum sicheren Umgang mit Online-Banking passen auf Vorsorgedokumente genauso.

Ein Rechenbeispiel macht die Grössenordnung greifbar; alle Annahmen sind frei gewählt und ersetzen keine Berechnung im Einzelfall. Angenommen, jemand verdient 7’000 Franken brutto im Monat und erhält einen Invaliditätsgrad von 60 Prozent zugesprochen. Bei einer angenommenen ganzen IV-Rente von 1’900 Franken ergibt der Anteil von 60 Prozent rund 1’140 Franken. Weist der Vorsorgeausweis eine ganze Invalidenrente von 1’400 Franken aus, kommen im selben Verhältnis 840 Franken dazu. Zusammen sind das etwa 1’980 Franken gegenüber 7’000 Franken vorher. Die Differenz ist die Zahl, um die es geht.

Was die Zahl im Alltag verändert

Eine konkrete Differenz verändert Entscheidungen, die sonst aus dem Bauch fallen. Ein Notgroschen wird anders bemessen, eine Amortisation anders getaktet, ein Stellenwechsel mit Pensumsreduktion anders bewertet. Und die Frage nach privater Ergänzung stellt sich nicht mehr als Produktfrage, sondern als Frage nach einem Betrag: Wie viele Franken müssten monatlich ersetzt werden, damit die Fixkosten gedeckt bleiben? Antworten dazu geben die Ausgleichskasse für die IV, die eigene Pensionskasse für die zweite Säule und unabhängige Budgetberatungsstellen für das Gesamtbild.

Auffällig ist, wie stark psychische Belastung inzwischen hinter Invaliditätsfällen steht. Bildschirmarbeit gilt als körperlich harmlos, produziert aber eigene Muster aus Dauererreichbarkeit und Belohnungsschleifen. Wie diese Mechanik im Beruf wirkt, beschreibt der Beitrag zur Psychologie des Belohnungssystems im Arbeitsalltag. Für die Vorsorgerechnung heisst das: Ein Bürojob senkt das Risiko nicht auf null, er verschiebt es nur. Wer jung ist, hat zudem kurze Beitragsbiografien und damit tiefere Renten aus beiden Säulen — ausgerechnet in der Lebensphase mit Hypothek, Kindern und wenig Erspartem.

Häufige Fragen

Zahlt die IV, wenn ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann?

Nicht automatisch. Massgebend ist die Erwerbsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt, nicht der bisherige Beruf. Wer nach einer Umschulung in einer anderen Tätigkeit ähnlich viel verdienen könnte, hat rechnerisch einen tiefen Invaliditätsgrad. Vor einer Rente steht ohnehin die Eingliederung.

Ab welchem Invaliditätsgrad gibt es überhaupt Geld?

Ab 40 Prozent, und zwar mit einem Viertel einer ganzen Rente (Art. 28b IVG). Von 50 bis 69 Prozent entspricht der Anteil dem Invaliditätsgrad, ab 70 Prozent wird die ganze Rente ausgerichtet. Dieselbe Skala gilt seit 2022 auch für die Invalidenrente der Pensionskasse.

Deckt die Pensionskasse den ganzen Lohn ab?

Nein. Im Obligatorium zählt nur der koordinierte Lohn zwischen 26’460 und 90’720 Franken, und die Eintrittsschwelle liegt bei 22’680 Franken pro Arbeitsverhältnis. Lohnteile darüber und darunter sind nur gedeckt, wenn die Vorsorgeeinrichtung mehr versichert als das Minimum. Der Vorsorgeausweis zeigt, was tatsächlich gilt.

Kann ich als Schweizer Erwerbstätige eine deutsche BU-Police abschliessen?

Solche Verträge richten sich an Erwerbstätige in Deutschland und setzen deutsche Rechtsbegriffe voraus, vom zuletzt ausgeübten Beruf bis zur Verweisungsklausel. Für Schweizer Verhältnisse zählen IV, Pensionskasse und Lösungen nach Schweizer Recht. Eine unabhängige Beratung klärt, welche Bausteine im konkreten Fall überhaupt zusammenpassen.

Wie oft sollte ich die Rechnung wiederholen?

Immer dann, wenn sich Lohn, Pensum oder Familiensituation ändern, mindestens aber alle zwei bis drei Jahre. Die Beträge der zweiten Säule werden periodisch angepasst, zuletzt per 1. Januar 2025. Eine veraltete Rechnung erzeugt eine falsche Sicherheit, die im Ernstfall teuer wird.

Fazit: erst rechnen, dann entscheiden

Der nächste sinnvolle Schritt kostet zwanzig Minuten. Vorsorgeausweis heraussuchen, die IV-Skala auf einen angenommenen Invaliditätsgrad von 50 oder 70 Prozent anwenden, beide Beträge addieren und dem heutigen Nettoeinkommen gegenüberstellen. Das Ergebnis notieren, mit den monatlichen Fixkosten vergleichen und erst danach über zusätzliche Absicherung sprechen — mit der Pensionskasse, der Ausgleichskasse oder einer unabhängigen Beratung. Wer die Differenz kennt, diskutiert über Zahlen statt über Produkte.

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