Solarstrom nutzen, wenn der Tarifwechsel wegfällt

Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses

Wer in der Schweiz den Stromanbieter wechseln möchte, sucht vergeblich nach dem Knopf dafür. Es gibt ihn nicht. Für Haushalte ist der Markt bis heute geschlossen, und daran ändert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach nichts. Was sie ändert, ist die Menge: Jede Kilowattstunde, die im Haus erzeugt und dort auch verbraucht wird, erscheint auf der Rechnung des Verteilnetzbetreibers gar nicht erst. Darin liegt der einzige Preishebel, den ein Schweizer Haushalt wirklich selbst in der Hand hat.

Zwei Hebel, in der Schweiz greift nur einer

Rechtlich ist die Lage eindeutig. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes gelten alle Endverbraucher mit weniger als 100 Megawattstunden Jahresverbrauch je Verbrauchsstätte als feste Endverbraucher. Beliefert werden sie vom lokalen Verteilnetzbetreiber, eine Wahl haben sie nicht (Quelle: ElCom, Grundversorgung und freier Markt, 2026). Die zweite Etappe der Marktöffnung stand zwar im Gesetz, in Kraft gesetzt wurde sie nie.

In Deutschland läuft das anders. Dort steht jedem Haushalt die Wahl des Lieferanten offen, und über ein deutsches Vergleichsportal lässt sich dort auch gezielt Ökostrom finden. Für einen Anschluss in Winterthur oder Bern bringt dieser Weg nichts, weil hier feststeht, wer liefert. Vergleichbar bleibt allein die Struktur des Preises: In beiden Ländern steht nur der Energieanteil im Wettbewerb, während Netznutzung, Abgaben und Zuschläge für alle im selben Netzgebiet gleich hoch ausfallen.

Bewegung könnte das Stromabkommen mit der EU bringen. Am 28. Januar 2026 hat der Bundesrat festgelegt, dass die Grundversorgung dort bei 50 Megawattstunden Jahresverbrauch enden soll (Quelle: UVEK, Medienmitteilung vom 28. Januar 2026). Geltendes Recht ist das noch nicht, und für einen normalen Haushalt bliebe alles beim Alten: 50 Megawattstunden sind das Zehnfache dessen, was eine Familie im Jahr braucht. Dass europäische Regeln über Abkommen im Schweizer Alltag ankommen, zeigt sich derzeit an anderer Stelle deutlicher, etwa beim EU AI Act und seinen Folgen für Schweizer Firmen.

Was der Eigenverbrauch tatsächlich spart

Der Schweizer Strompreis 2026 setzt sich aus 12,11 Rappen Energie, 10,75 Rappen Netznutzung, 2,3 Rappen Netzzuschlag, 1 Rappen Abgaben an Gemeinwesen und 0,41 Rappen für die Stromreserve zusammen; der Messtarif wird neu separat ausgewiesen (Quelle: ElCom, Medienmitteilung vom 9. September 2025). Diese Aufstellung erklärt, warum der Eigenverbrauch so viel Gewicht hat.

Eine bezogene Kilowattstunde trägt alle fünf Posten. Eine selbst erzeugte und sofort verbrauchte trägt keinen einzigen davon, weil sie den Anschluss nie passiert. Zusammengezählt geht es 2026 um gut 26 Rappen je Kilowattstunde, die gar nicht erst verrechnet werden. Der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien gehört mit dazu; er entspricht funktional dem, was in Deutschland bis Juli 2022 die EEG-Umlage war.

Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen: Eine Anlage auf einem Einfamilienhaus liefert 6.000 Kilowattstunden im Jahr. Angenommen, 30 Prozent davon werden ohne Speicher direkt im Haus verbraucht, dann sind das 1.800 Kilowattstunden. Bei gut 26 Rappen spart der Haushalt rund 470 Franken im Jahr. Der Rest fliesst ins Netz und wird zu den Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers vergütet, die von Gemeinde zu Gemeinde auseinandergehen.

Rechenbeispiel: 6.000 Kilowattstunden vom eigenen DachJahresproduktion6.000 kWhEigenverbrauch, rund 470 Franken1.800 kWhEinspeisung ins Netz4.200 kWhdigitalbrainstorming.ch

Vom Verbrauch her planen, nicht vom Dach her

Schweizer Haushalte bezogen 2025 zusammen 19,9 Milliarden Kilowattstunden, bei einem Landesverbrauch von 58,0 Milliarden (Quelle: BFE, Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2025). Der eigene Anteil daran steht als einzige Zahl auf der letzten Jahresrechnung. Sie ist der Ausgangspunkt jeder Planung, und sie kostet nichts ausser einem Blick in den Ordner.

Wichtiger als der Jahreswert ist allerdings die Verteilung über den Tag. Eine Anlage liefert mittags, der Haushalt verbraucht morgens und abends. Notiert man zwei Wochen lang, wann Boiler, Waschmaschine, Geschirrspüler und Ladegerät laufen, zeigt sich schnell, wie viel davon ohne Speicher zu decken ist. Vertraut ist das Vorgehen aus anderen Zusammenhängen, etwa vom Messen der Funkbelastung im Smart Home.

Erst danach kommt die Anlagengrösse. Wird nach Dachfläche dimensioniert, entsteht Überschuss genau dann, wenn niemand zu Hause ist. Nach dem Eigenverbrauch geplant, fällt die Anlage kleiner aus und rechnet sich schneller. In Mehrfamilienhäusern lohnt zusätzlich der Blick auf einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, bei dem mehrere Parteien hinter einem Anschlusspunkt gemeinsam abrechnen.

Drei Schritte vor dem Offertenvergleich1. JahresverbrauchKilowattstunden aus derletzten Rechnung notieren2. TagesprofilWann läuft was: Boiler,Waschen, Laden, Grundlast3. AnlagengrösseNach Eigenverbrauchdimensionieren, nicht nach Dachdigitalbrainstorming.ch

Ein praktischer Punkt geht in vielen Offerten unter: Die Anlage muss beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden, und der Zähler muss in beide Richtungen messen können. Beides organisiert in der Regel der Installationsbetrieb, es braucht aber Zeit. Klärt der Installationsbetrieb den Termin für den Zählerwechsel früh, gehen nach der Montage keine Wochen verloren, in denen die Anlage zwar produziert, der Ertrag aber nicht sauber erfasst wird.

Was Tarif und Zähler hergeben

Planbar ist die Rechnung immerhin. Elektrizitätstarife sind nach Artikel 6 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes für mindestens ein Jahr fest und müssen aufgeschlüsselt nach Netznutzung, Energielieferung sowie Abgaben veröffentlicht werden; bis Ende August liegen die Werte für das Folgejahr vor. Auf der Strompreis-Webseite der ElCom lassen sich die Tarife jeder Gemeinde einsehen, was für eine Amortisationsrechnung mehr wert ist als jede Prognose.

Ab 2026 dürfen Verteilnetzbetreiber auch dynamische Netznutzungstarife anbieten. Für dieses Jahr hat kein einziger einen solchen Tarif als Standard festgelegt (Quelle: ElCom, Medienmitteilung vom 9. September 2025). Auf günstigere Stunden beim Netzentgelt zu hoffen, bringt vorerst also nichts. Beim Eigenverbrauch funktioniert dieselbe Verschiebung heute schon, nur ohne Tarifmodell: Die Waschmaschine läuft, wenn die Sonne scheint. Wer diese Verschiebung ernst nimmt, verändert das Ergebnis stärker als jede Nachkommastelle in der Offerte.

Häufige Fragen

Können Mieterinnen und Mieter Solarstrom nutzen?

Ohne die Eigentümerschaft geht es nicht, denn die Anlage gehört zur Liegenschaft. Möglich ist die Beteiligung über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: Die Liegenschaft rechnet den selbst erzeugten Strom intern ab, die Parteien beziehen ihn zu einem vereinbarten Preis. Wie das ausgestaltet wird, steht im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.

Was geschieht mit dem Strom, den ich nicht selbst verbrauche?

Er fliesst ins Netz und wird vom Verteilnetzbetreiber vergütet. Einen landesweit einheitlichen Satz gibt es nicht, die Ansätze unterscheiden sich je Netzgebiet erheblich. Vor dem Bau lohnt deshalb die Nachfrage beim eigenen Netzbetreiber, weil dieser Wert die Amortisation stark beeinflusst.

Ändert das Stromabkommen etwas für meinen Haushalt?

Nach dem Entscheid des Bundesrats vom 28. Januar 2026 soll die Grundversorgung bei 50 Megawattstunden im Jahr enden. Ein Privathaushalt liegt weit darunter und bliebe damit in der Grundversorgung. Betroffen wären vor allem grössere Gewerbebetriebe, und auch das erst nach Inkrafttreten des Abkommens.

Lohnt sich ein Speicher?

Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil, kostet aber selbst Geld und verliert bei jeder Ladung etwas Energie. Gerechnet wird er über die zusätzlich selbst genutzten Kilowattstunden mal dem gesparten Bezugspreis. Wer tagsüber zu Hause ist und Lasten verschieben kann, braucht ihn seltener, als die Werbung nahelegt.

Fazit: erst die eigene Kurve, dann die Offerte

Für Schweizer Haushalte fällt die halbe Diskussion aus, die deutsche Ratgeber führen: Ein Anbieterwechsel steht hier nicht zur Verfügung. Übrig bleibt der wirksamere Teil. Konkret heisst das, in dieser Reihenfolge vorzugehen: Jahresverbrauch von der Rechnung ablesen, zwei Wochen lang notieren, wann die grossen Verbraucher laufen, den Tarif der eigenen Gemeinde bei der ElCom nachschlagen und erst dann Offerten einholen. Passt die Anlage zum Tagesprofil, spart jede selbst genutzte Kilowattstunde gut 26 Rappen. Bei einer zu grossen Anlage zählt am Ende ebenfalls nur, was im Haus bleibt.

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